Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur ÜbersichtDurch Corona müssen viele Präsenzveranstaltungen ins Netz verlegt werden: Was lässt sich hier sinnvoll umsetzen, und wie? Plattformen und ihre Möglichkeiten samt Konzepten für verschiedene Veranstaltungsformate. Die Veranstaltung wird von Netzwerk Zukunft Sachsen-Anhalt e.V. in Kooperation mit RENN.mitte angeboten und ist kostenfrei.